Förderungen der Gemeinde Geboltskirchen:
Taggeld für Kursbersuche pro FF-Mann und Tag | € 10,90 |
Zuschuss für Landschulwochen/Schulskikurse für 2 Veranstaltungen jeweils | € 22,00 |
Zuschuss für die Linz-Fahrt der 4. Klasse der Volksschule pro Kind | € 7,00 |
Geschenkgutscheine für Jubilare: | |
80. Geburtstag | € 60,00 |
85. Geburtstag | € 60,00 |
90. Geburtstag | € 70,00 |
95. Geburtstag | € 70,00 |
100. Geburtstag | € 70,00 |
Goldene bzw. Diamantene Hochzeit | € 70,00 |
Säuglingsgutscheine (bei Geburt): | € 45,00 |
Windelgutschein: | Wählbar zwischen € 48,00 Zuschuss beim Kauf von Mehrwegwindeln oder je 1 Stk. 30 L Müllsack pro Monat für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes |
Betriebsförderung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen:
* Refundierung von 50% der Kommunalsteuer für einen Zeitraum von 3 Jahren
Lehrlingsförderung:
* Refundierung der Kommunalsteuer für Lehrlinge
Zuschuss für Studenten:
* Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 75,-- pro Semester für Studenten/Studentinnen mit Hauptwohnsitz in
Geboltskirchen die in Österreich studieren → zu den Formularen
Streuobstwiesenförderung:
Die Ermittlung der Betriebe erfolgt durch die Ortsbauernschaft (ÖPUL Antrag).
Die Auszahlung erfolgt an den ÖPUL Antragsteller (=tatsächlicher Bewirtschafter).
Die Auszahlung erfolgt je Betrieb bzw. Bewirtschafter unabhängig von der Fläche der Streuobstwiese.
Besteht bei landw. Betrieben kein ÖPUL Antrag für die bestehende Streuobstwiese, so werden diese von der Ortsbauernschaft nach den Kriterien der ÖPUL bewertet und gegebenenfalls ebenfalls in die Förderliste aufgenommen.
Die Ortsbauernschaft übermittelt der Gemeinde jährlich eine Liste der zu fördernden Betriebe inkl. Bankdaten.
Die Förderhöhe errechnet sich nach folgendem Schema:
Voranschlagswert je Jahr: € 2.000,00
Betriebe mit Streuobstwiesen laut Liste der Ortsbauernschaft: zB: 50 Betriebe
Förderung je Betrieb bzw. Bewirtschafter: € 40,00