Geflügelpest-Verordnung

Gemeinde Geboltskirchen wurde in das Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgenommen.


INFORMATION ZUR GEFLÜGELPEST

 

Seit Jahresende 2022 wurden mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt.

 

Auf Grund der derzeitigen Situation wurden in Österreich Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In diesen Gebieten sind von den Geflügelhalterinnen und -haltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen. 

 

Die Gemeinde Geboltskirchen zählt aktuell zu den Gebieten mit erhöhtem Risiko und gelten daher nachstehende Regelungen:

  • Es gilt Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte "Wintergärten - zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
  • Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
  • Enten und Gänsen müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
  • in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Allgemeine Informationen:

 

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Im Risikogebiet sind außerdem ein unerklärbarer Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5&) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.
Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Jede Haltung von Geflügel muss bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet sein bzw. im VIS eingetragen sein. Betrifft auch Haltungen von Geflügel für den Eigenbedarf.

 

 

 

Geflügelpestverordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen

Landkarte - Risikogebiet und Ausbrüche

Bürgerinformation - Geflügelpest

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