Hundehaltung

Hunde

Oö. Hundehaltegesetz

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter.


Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen!

Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber.

Deshalb gibt es seit 1. Juli 2003 das Oö. Hundehaltegesetz.

Oö. Hundehaltegesetz


Nur wer über 16 Jahre alt ist, darf einen Hund halten. Vorausgesetzt die nötige Sachkunde und die körperliche wie geistige Eignung ist gegeben. Das gilt auch für Personen, die den Hund zeitweilig beaufsichtigen oder führen. Der Hund darf nur so gehalten, beaufsichtigt, verwahrt oder geführt werden, dass

  • Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden
  • Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden
  • er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann


Wenn der Hund älter als zwölf Wochen ist, muss man ihn der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen (schriftlich) melden.

In dieser Meldung muss beinhaltet sein:

  • Name und Adresse der Hundehalterin oder des Hundehalters
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Adresse der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
  • Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis
  • Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro
  • Der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach dem Tierschutzgesetz


Hundehalterinnen und Hundehalter müssen seit 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekanntgeben. Außerdem kann die Gemeinde von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist.


Mehr Informationen siehe Oö. Hunderatgeber:

Hunderatgeber.pdf herunterladen (1.59 MB)



Hundeabgabe