Ab dem 1. Dezember 2024 tritt die Novelle des Oö. Hundehaltegesetzes in Kraft. Diese bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die sowohl neue als auch bestehende Hundehalterinnen und Hundehalter betreffen.
Um über die neuen Bestimmungen zu informieren, wurden die Webseite sichermithund.at eingerichtet. Dort finden Sie umfassende Informationen, häufig gestellte Fragen und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorgaben.
Die wichtigsten Änderungen:
GROSSE HUNDE
Alle ab dem 1.12.2024 NEU angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.
"Große Hunde", die bei einer NEUANMELDUNG bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.
SPEZIELLE RASSEN
Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden.
Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander, müssen wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).
FRISTEN
Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:
- Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat.
- Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.
Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.