Die Ermittlung der Betriebe erfolgt durch die Ortsbauernschaft (ÖPUL Antrag).
Die Auszahlung erfolgt an den ÖPUL Antragsteller (=tatsächlicher Bewirtschafter).
Die Auszahlung erfolgt je Betrieb bzw. Bewirtschafter unabhängig von der Fläche der Streuobstwiese.
Besteht bei landw. Betrieben kein ÖPUL Antrag für die bestehende Streuobstwiese, so werden diese von der Ortsbauernschaft nach den Kriterien der ÖPUL bewertet und gegebenenfalls ebenfalls in die Förderliste aufgenommen.
Die Ortsbauernschaft übermittelt der Gemeinde jährlich eine Liste der zu fördernden Betriebe inkl. Bankdaten.
Die Förderhöhe errechnet sich nach folgendem Schema:
Voranschlagswert je Jahr: € 2.000,00
Betriebe mit Streuobstwiesen laut Liste der Ortsbauernschaft: zB: 50 Betriebe
Förderung je Betrieb bzw. Bewirtschafter: € 40,00