Information für Geflügelhalter in Gebieten mit stark erhöhtem HP AI-Risiko (Geflügelpest/Vogelgrippe)

Veröffentlichungsdatum13.11.2024Lesedauer1 Minute
Geflügelpest/Vogelgrippe

In den vergangenen Wochen wurden mehrere Fälle von HPAI bei Wildvögeln in einigen Bundesländern sowie Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen ebenfalls in mehreren Bundesländern festgestellt.

Auf Grund dessen wurden in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ – AVN – Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes, Gebiete mit einem erhöhten bzw. stark erhöhten Risiko definiert.


Für Oberösterreich wurden einige Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, zu diesem auch der Bezirk Grieskirchen zählt. 

Die übrigen Bezirke bzw. Magistrate wurden gem. § 1 A der Kundmachung als Gebiete mit erhöhtem Risiko definiert.


In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel, sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gem. § 8 Abs. 2 Vogelgesundheitsverordnung – VGV- eingehalten werden - Vogelgesundheitsverordnung bzw. beiliegendes Informationsblatt.


Weiters wird mitgeteilt, dass Veranstaltungen mit Vögeln in Gebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation von der Bezirksverwaltungsbehörde durch Bescheid untersagt oder unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zugelassen werden können.


Es wird auf Grund der derzeitigen Situation die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont