GemeindeGeboltskirchen
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Waldbrandschutzverordnung 2026
Bei zunehmender Trockenheit im Wald steigt auch die Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen hat daher zum Schutz unserer Waldbestände eine Waldbrandschutzverordnung erlassen.
Diese Verordnung tritt mit 28. April 2026 in Kraft und mit Ablauf 31. Oktober 2026 außer Kraft.