Informationen für den Bauherrn

Bauwesen

Von der örtlichen Raumplanung zur Flächenwidmungsplanänderung bis hin zur Bauplatz- und Baubewilligung - die Aufgaben der Gemeinden im Bezug auf das Bauwesen sind sehr unterschiedlich und vielfältig. Viele Bauvorhaben werden zumeist im Rahmen von Baubewilligungsverfahren abgehandelt, kleinere Bauvorhaben unterliegen zum überwiegenden Teil einer Anzeigepflicht.

Oberösterreich besitzt eines der modernsten Baugesetze. Die zentralen Bauvorschriften in Oberösterreich sind

     - die Oö. Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994)

     - das Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013)

     - die Oö. Bautechnikverordnung 2013 (Oö. BuTV 2013), sowie

     - die Richtlinien 1 bis 6 des Österreichischen Instituts für Bautechník 2019 (OIB-Richtlinien)

Selbstverständlich gehören zu den "Bauvorschriften" im weiteren Sinn auch die Bestimmungen für das vorgesehene Baugrundstück geltenden Flächenwidmungsplans der Gemeinde.

Mehr Informationen unter: Land OÖ - Baurecht


Flächenwidmungsplan und örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)

Digitaler Flächenwidmungsplan (über DORIS)

Örtliches Entwicklungskonzept (Texteil)

Der aktuelle Flächenwidmungsplan wurde im Gemeinderat am 20.10.2011 beschlossen und ist seit 17.07.2012 rechtskräftig.

Der Flächenwidmungsplan und das ÖEK wird alle 5 Jahre in Zusammenarbeit mit unserem Ortsplaner Dipl.-Ing. Klaus Antlinger überarbeitet.

In Angelegenheiten betreffend des Flächenwidmungsplanes bzw. ÖEK  wenden Sie sich bitte an Bischof Herbert, (Amtsleiter)!